Verordnung des Außenministers Nr. 75/1988
Verordnung des Außenministers über das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Regierung der Republik Indien über die Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheits- und Medizinwissenschaften
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.