Verfassungsgesetz Nr. 75 / 1963 Coll.
Verfassungsrecht zum Ende der Wahlperiode der Nationalversammlung, des Slowakischen Nationalrats und der nationalen Ausschüsse
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.