Regierungsverordnung Nr. 75 / 1950 Coll.
Verordnung über die Haushaltspläne und die endgültigen Rechnungsabschlüsse der nationalen Ausschüsse
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.