Dekret Nr. 74 / 2014 Coll.

Verordnung über die Bestimmung der Einkommens- und Vermögensarten zum automatischen Informationsaustausch im Rahmen der internationalen Steuerverwaltungskooperation

Gültig In Kraft seit 01.05.2014
Inhalt
74.
ERKLÄRUNG
vom 10. April 2014
über die Definition von Einkommens- und Vermögensarten für den automatischen Informationsaustausch im Rahmen der internationalen Steuerverwaltungskooperation
Das Finanzministerium sieht gemäß § 13 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 164 / 2013 Slg., über die internationale Zusammenarbeit in der Steuerverwaltung und über die Änderung anderer verwandter Gesetze vor:
§ 1
Diese Verordnung enthält die betreffende Europäische Union1) und enthält Informationen über Personen, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats besteuert werden, zum Zwecke des automatischen Informationsaustauschs im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit im Steuerwesen
a) die Art des Einkommens,
1. Einkommen aus abhängiger Tätigkeit;
2. Einkommen aus der Miete oder Zahlung von unbeweglichem Eigentum oder Immobilien,
3. Einkommen aus der Beseitigung unbeweglicher Güter,
4. Einkommen aus Lebensversicherung,
5. Einkommen aus Pensionsversicherung und sonstiger Rente oder Rente aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen;
6. Einkommen aus Lizenzgebühren,
b) die Art des Eigentums, dessen Eigentum der Person gehört, für die die Informationen bereitgestellt werden.
§ 2
Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2014 in Kraft.
Minister:
Ing. Babiš v. r.
1) Richtlinie 2011 / 16 / EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die administrative Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77 / 799 / EWG. Richtlinie (EU) 2021 / 514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011 / 16 / EU über die administrative Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 74/2014 Slg. über die Bestimmung der Einkommens- und Vermögensarten zum Zwecke des automatischen Informationsaustauschs im Rahmen der internationalen Steuerverwaltungskooperation
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum24.04.2014
In Kraft seit01.05.2014
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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