Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 74 / 2007 Coll.

Mitteilung der Behörde für Energieregulierung über die Frage einer Preisentscheidung

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 04.04.2007
74.
Kommunikation
Energieregulierungsbehörden
vom 29. März 2007
über die Frage der Preisentscheidung
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg., zu Preisen in der geänderten Fassung, gibt die Energieregulierungsbehörde bekannt, dass sie gemäß Artikel 17 Absatz 6 Buchstabe e des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg., über die Geschäftsbedingungen und über die Leistung der Regierungsverwaltung im Energiesektor und über die Änderung bestimmter Gesetze (Energiegesetz) in der geänderten Fassung Preis 2006 Nr. 1 / Preis 2007 vom 28. Februar veröffentlicht.
Gemäß Artikel 17 Absatz 10 Buchstabe b des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde eine Preisentscheidung im Energy Regulatory Journal vom 8. März 2007 in Höhe von 2. Die Preisentscheidung wurde am 1. April 2007 wirksam.
Vorsitzender:
Ing. Fiøt v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 74 / 2007 Coll. über die Frage einer Preisentscheidung
Art der VorschriftKommunikation
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Verkündungsdatum04.04.2007
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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