Gesetz Nr. 74/1997 Slg.

Verfassungsrecht über Veränderungen der Staatsgrenzen mit der Slowakischen Republik

Gültig Verfassungsrecht In Kraft seit 11.04.1997
Textfassungen: 11.04.1997
Inhalt
74.
Verfassungsrecht
vom 19. März 1997
über Änderungen der nationalen Grenzen mit der Slowakischen Republik
Das Parlament hat über das folgende Verfassungsrecht der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. 1
Das Parlament der Tschechischen Republik stimmt den Änderungen der nationalen Grenzen der Tschechischen Republik mit der Slowakischen Republik im Rahmen des am 4. Januar 1996 in Židlochovice unterzeichneten Vertrags zwischen der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik zu.
Čl. 2
Änderungen der nationalen Grenzen der Tschechischen Republik nach dem in Artikel 1 genannten Vertrag werden am Tag des Inkrafttretens des Vertrags wirksam.
Čl. 3
Dieses Verfassungsrecht wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Zeman v. r.
Havel v. r.
Klaus v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerfassungsgesetz Nr. 74/1997 Slg., über Änderungen der Staatsgrenzen mit der Slowakischen Republik
Art der VorschriftVerfassungsrecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum11.04.1997
In Kraft seit11.04.1997
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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