Gesetz Nr. 74 / 1973 Slg.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 68/1951 Slg. über freiwillige Organisationen und Versammlungen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.