Regierungsverordnung Nr. 74 / 1953 Coll.
Verordnung über die Versicherung von Mitgliedern der militärischen Abteilungen, die in sozialistischen Sektorunternehmen tätig sind
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.