Regel Nr. 74 / 1949 Coll.
Beschluß des Justizministers zur Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 322 / 1948 Slg. über den Generalanwalt
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.