Verordnung des Außenministers Nr. 73/1980
Verordnung des Außenministers über den vollständigen Wortlaut der Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von Waren zwischen den Mitgliedstaaten des Rates der gegenseitigen wirtschaftlichen Hilfe
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.