Entschließung Nr. 72/2010 Coll.

Entschließung der Abgeordnetenkammer über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 211/2000 Slg. über den Staatlichen Wohnungsbaufonds und zur Änderung des Gesetzes Nr. 171/1991 Slg. über die gerichtliche Zuständigkeit der Einrichtungen der Tschechischen Republik über die Übertragung des Staatsbesitzes auf andere Personen und über den nationalen Vermögensfonds der Tschechischen Republik, geändert, vom Parlament am 1. Dezember 2009 angenommen und vom Präsidenten der Republik am 15. Dezember 2009 zurückgegeben

Gültig
ANHANG
Entschließung
Abgeordnetenkammer
vom 9. März 2010
Die Abgeordnetenkammer ist weiterhin im Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 211 / 2000 Slg. über den Staatlichen Wohnungsbaufonds und zur Änderung des Gesetzes Nr. 171 / 1991 Slg. über die Zuständigkeit der Behörden der Tschechischen Republik bei der Übertragung von Staatsbesitz auf andere Personen und über den Nationalen Vermögensfonds der Tschechischen Republik, geändert, geändert, vom Parlament am 1. Dezember 2009 angenommen und vom Präsidenten der Republik am 15. Dezember 2009 zurückgekehrt.
Wolf

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung der Abgeordnetenkammer Nr. 72/2010 Slg. über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 211/2000 Slg., über den Staatlichen Wohnungsbaufonds und zur Änderung des Gesetzes Nr. 171/1991 Slg., über die Zuständigkeit der Einrichtungen der Tschechischen Republik über die Übertragung von Staatsbesitz auf andere Personen und über den Nationalen Vermögensfonds der Tschechischen Republik, geändert durch das Parlament am 1. Dezember 2009 und
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum24.03.2010
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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