Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 72 / 1977 Coll.
Gesetz über Beiträge zum Staatshaushalt und zur Sozialversicherung (vollständiger Text des Gesetzes über Beiträge zum Staatshaushalt und zur Sozialversicherung, wie durch spätere rechtliche Änderungen und Ergänzungen dargestellt)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.