Regel Nr. 72 / 1953 Coll.

Verordnung über die Regeln der Navigationssicherheit für den Tschechoslowakischen Abschnitt der Donau

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf