Gesetz Nr. 71 / 2010 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 211/2000 Slg. über den Staatlichen Wohnungsbaufonds und zur Änderung des Gesetzes Nr. 171/1991 Slg. über die Zuständigkeit der Einrichtungen der Tschechischen Republik über die Übertragung von Staatsbesitz auf andere Personen und über den Nationalen Vermögensfonds der Tschechischen Republik in der geänderten Fassung

Gültig In Kraft seit 01.01.2011
Inhalt
ANHANG
Recht
vom 1. Dezember 2009
zur Änderung des Gesetzes Nr. 211 / 2000 Slg. über den Staatlichen Wohnungsbaufonds und zur Änderung des Gesetzes Nr. 171 / 1991 Slg. über die Zuständigkeit der Behörden der Tschechischen Republik für die Übertragung von Staatsbesitz auf andere Personen und über den Nationalen Vermögensfonds der Tschechischen Republik, geändert, geändert, geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
In Artikel 2 des Gesetzes Nr. 211 / 2000 Slg. über den Staatlichen Wohnungsbaufonds und zur Änderung des Gesetzes Nr. 171 / 1991 Slg. über die Zuständigkeit der Behörden der Tschechischen Republik bei Übertragungen von Staatsbesitz auf andere Personen und auf den Nationalen Vermögensfonds der Tschechischen Republik, geändert durch Gesetz Nr. 391 / 2002 Slg., Gesetz Nr. 482 / 2004 Slg., Nr. Der folgende Absatz 3 wird angefügt:
"(3) Die Subvention aus dem Staatshaushalt wird dem Fonds mindestens jährlich zu den tatsächlichen Ausgaben gewährt, die durch den genehmigten Haushaltsplan des Fonds für die Bereitstellung nicht rückerstattungsfähiger Subventionen bestimmt sind."
Čl. II
Effizienz
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Wolf
Fischer v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 71 / 2010 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 211 / 2000 Slg., über den Staatlichen Wohnungsbaufonds und zur Änderung des Gesetzes Nr. 171 / 1991 Slg., über die Zuständigkeit der Einrichtungen der Tschechischen Republik über die Übertragung von staatlichen Vermögenswerten auf andere Personen und über den nationalen Vermögensfonds der Tschechischen Republik, geändert, geändert, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum24.03.2010
In Kraft seit01.01.2011
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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