Regierungsverordnung Nr. 71 / 2003 Coll.
Verordnung der Regierung über die Bestimmung des Oberflächenwassers, das für das Leben und die Reproduktion von einheimischen Fischarten und anderen Wassertieren geeignet ist, sowie über die Feststellung und Bewertung der Qualität dieser Gewässer
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.