Regierungsverordnung Nr. 71 / 1963 Coll.
Regierungsverordnung über die Dauer des Grunddienstes für bestimmte Arbeitnehmer in Hüttenwerken
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.