Regierungsverordnung Nr. 71 / 1960 Coll.
Verordnung über die Ausdehnung der Zuständigkeiten und Zuständigkeiten der nationalen Ausschüsse sowie über die Organisation und Tätigkeit ihrer Organe
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.