Gesetz Nr. 71 / 1958 Coll.

Recht auf Schadensersatz, der durch einen Arbeitnehmer unter Verletzung von Beschäftigungsverpflichtungen verursacht wird

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf