Dekret Nr. 71 / 1951 Coll.
Verordnung über das am 24. Juni 1948 in Den Haag unterzeichnete Zusatzabkommen zum Handelsabkommen zwischen der Tschechischen Republik und den Niederlanden vom 20. Januar 1923
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.