Entschließung Nr. 70/2020

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur vorübergehenden Wiedereinführung der Binnengrenzenkontrolle der Tschechischen Republik

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 12.03.2020
70
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 12. März 2020
über die vorübergehende Wiedereinführung des Schutzes der Binnengrenzen der Tschechischen Republik
Nach der Regierungsresolution 194 vom 12. März 2020 hat die Regierung gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg., über die Sicherheit der Tschechischen Republik, den Notstand gemäß Artikel 5 und Artikel 5 a) bis e) und § 6 des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg., über das Notmanagement und über die Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz), geändert durch die Annahme der Krisensituation.
Regierung
legt den 1. Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenminister fest
1. Maßnahmen der allgemeinen Natur des Innenministeriums mit Wirkung vom 14. März 2020, 00: 00, zur vorübergehenden Wiedereinführung der Binnengrenzenkontrolle mit Deutschland und Österreich und der Luftinnengrenze in dem im Anhang dieser Entschließung genannten Umfang,
2. der Regierung innerhalb von 5 Tagen nach der Wirksamkeit eines im Sinne von Absatz 1 dieser Entschließung erlassenen Rechtsakts über die Genehmigung eines Entwurfs einer Maßnahme einer Regierung im Sinne der Bestimmungen von § 11 des Gesetzes Nr. 191 / 2016 Slg., zum Schutz der Staatsgrenzen,
3. der Regierung innerhalb von 5 Tagen nach der Wirksamkeit einer im Sinne von Absatz 1 dieser Entschließung erlassenen Maßnahme allgemeiner Art zur Genehmigung eines Entwurfs einer Regierungsverordnung gemäß den Bestimmungen des § 22 des Gesetzes Nr. 273 / 2008 Slg. über die Polizei der Tschechischen Republik einreichen.
Sie wird
1. Ministerpräsident und Innenminister
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

Anhang zur Regierungsresolution Nr. 70 / 2020 Coll.
(von 12. März 2020 Nr. 197)
1) Orte, die Binnengrenzen überschreiten
I. Österreich
Straße:
Niederer Dvořiště - Wullowitz
České Velenice - Gmünd
Haty - Kleinhaugsdorf
Mikulov - Drasenhofen
II. Deutschland
Straße:
Wache - Phillippsreut
Grenze über Ohří - Schirnding
Autobahn Rozvad - Waidhaus
Folmava - Furth im Wald / Schafberg
Eisen Ruda - Bayerisch Eisenstein
Schöner Wald - Breitenau
H. St. Sebastian - Reitzenhain
III. Flughafen
Prag / Ruzyně
Kbels
2) Andere Orte, die innere Grenzen überqueren
Für Personen, die offensichtlich regelmäßig Binnengrenzen, insbesondere grenzüberschreitende Arbeitnehmer und andere Personen, zwischen 5: 00 und 23: 00 überschreiten.
I. Österreich
Straße:
Zurück - Oberurnau
Valtice - Schrattenberg
Neu Bystřice - Grametten
II. Deutschland
Straße:
Výveruby - Eschlam
Jiřikov - Neugersdorf
Vojtanov -Schönberg
Tin - Altenberg

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung Nr. 70/2020 Slg. über die vorübergehende Wiedereinführung des Schutzes der Binnengrenzen der Tschechischen Republik
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum12.03.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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