Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 70 / 2014 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Höhe des durchschnittlichen Bruttojahreslohns in der Tschechischen Republik zur Ausgabe von Blaukarten gemäß Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert

Gültig
70
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 1. April 2014
über den durchschnittlichen Bruttojahreslohn in der Tschechischen Republik zur Ausgabe von Blaukarten gemäß Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 182a Absatz 3 des Gesetzes Nr. 326 / 1999 Slg., auf dem Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und auf der Änderung bestimmter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 427 / 2010 Slg., erklärt, dass auf der Grundlage des durchschnittlichen Bruttomonatslohns in der Tschechischen Republik im Jahr 2013 der durchschnittliche Bruttojahreslohn in der Tschechischen Republik für den Zeitraum vom 1. Mai 2014 CZK 25128 beträgt.
Minister:
Mgr. Marks v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 70 / 2014 Slg., über die Höhe des durchschnittlichen Bruttojahreslohns in der Tschechischen Republik zur Ausgabe von Blauen Karten gemäß Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.04.2014
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf