Verordnung des Finanzministeriums Nr. 7/1994

Erlass des Finanzministeriums zur Änderung und Ergänzung des Bundesministeriums für Finanzen Erlass Nr. 17 / 1972 Slg., zur Kontrolle der Alkoholproduktion und -zirkulation, geändert durch Erlass Nr. 193 / 1993 Slg.

Gültig In Kraft seit 20.01.1994
7
ERKLÄRUNG
Finanzministerium
vom 29. Dezember 1993
zur Änderung und Ergänzung des Bundesministeriums für Finanzen Dekret Nr. 17 / 1972 Slg. über die Kontrolle der Produktion und des Umlaufs von Alkohol, geändert durch Dekret Nr. 193 / 1993 Slg.
Finanzministerium gemäß § 76 (d), e) und f) des tschechischen Nationalratsgesetzes Nr. 337 / 1992 Slg., über die Verwaltung von Steuern und Gebühren, sieht vor:
Čl. I
Die Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen Nr. 17 / 1972 Slg. über die Kontrolle der Produktion und des Umlaufs von Alkohol, geändert durch die Verordnung Nr. 193 / 1993 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Fußnote 7 wird "nicht durch" ČSN" ersetzt.
2. In Absatz 10 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 eingefügt, einschließlich der Fußnote:
"(3) Zur Bestimmung der gemäß § 5 erzeugten Alkoholmenge zur Bestimmung der Alkoholbestände gemäß § 6 und zur Registrierung der Alkoholerzeugung und -zirkulation gemäß § 8 gelten die spezifischen technischen Bedingungen, die den Anhängen 1 bis 3 dieses Erlasses beigefügt sind, sowie die alkoholischen Tabellen, die bei den zuständigen Gebietsfinanzbehörden (9) hinterlegt sind, und werden als Anhänge 4 bis 6 dieser Bestellung bezeichnet.
9) §§ 1 und 2 des Gesetzes Nr. 531/1990 Slg., über Territorial Financial Authorities, geändert.
Die Absätze 3 und 4 werden in den Absätzen 4 und 5 umnummeriert.
Čl. II
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
v. Ing. Klak v. r.
Erster Stellvertreter

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 des Gesetzes Nr. 7/1994
Verfahren zur Bestimmung der erzeugten Alkoholmenge

Allgemeines
Die Verordnung gilt für Destillaterien, in denen Alkohol durch Fermentation hergestellt wird. Nicht für synthetischen Alkohol.

Nomenklatur
1. Kontrollieren Sie Alkoholmessgeräte (nachfolgend als "Messgeräte" bezeichnet) - volumetrische Messgeräte für Flüssigkeiten des Behälters, die mit den Sicherheits- und Probenahmegeräten zugelassener Systeme und Typen ablaufen. Diese Prüfstelle unterliegt einer obligatorischen amtlichen Überprüfung.
2. Das Volumen des durch die Messvorrichtung fließenden Alkohols - die Differenz zwischen dem Haupt- und den Ersatzzählern am Ende und Anfang der Abrechnungsperiode.
3. Das bei der Überprüfung der spezifischen Vorrichtung aufgenommene Alkoholvolumen - Alkoholmenge bei der manuellen Überprüfung des Betriebes der vom Hauptzähler aufgezeichneten spezifischen Haupttrommel, jedoch nicht durch den tatsächlichen Alkoholstrom verursacht.
4. Otter - die Differenz zwischen der Volumenkonzentration von Ethanol im Eingangsbehälter des Zählers und der Volumenkonzentration von Ethanol am Anfang und Ende der Abrechnungsperiode im Eingangsbehälter des Zählers.
5. Messprüfung des Messgerätes - Korrektur der Ungenauigkeit, die sich aus der Differenz der Berechnung des Volumens des nach Volumen hergestellten Ethanols ergibt und nach Gewicht ausgegeben wird.
6. Übertragungskoeffizient des Volumens (kv) - Volumen Ethanol bei Normaltemperatur (20 °C) in der Volumeneinheit der Lösung für die entsprechende Volumenkonzentration von Ethanol und die Temperatur der Lösung.
7. Koeffizient für die Temperaturausdehnung des Zählers (Kb) - der für den mittleren Volumenausdehnungskoeffizienten des britanium-Meters berechnete Wert.
8. Mitteltemperatur des Alkohols - gewichtetes arithmetisches Mittel der Temperatur des durch den Zähler fließenden Alkohols nach dem von der Destillerie gehaltenen Datensatz.
9. Unterschied in der Genauigkeit des areometers - Differenz zwischen dem Wert des areometers und dem Istwert nach dem Zertifikat des areometers.

Arbeitsverfahren
1. Das durch den Zähler fließende Alkoholvolumen wird bestimmt, indem am Ende der Abrechnungsperiode der Zustand der Haupt- und Sicherungszähler gemessen und der Zustand beider Zähler vorzugsweise gleichzeitig zu Beginn der Abrechnungsperiode subtrahiert wird. Gleichzeitig ist es als gewichtetes arithmetisches Mittel der Werte aus dem Temperaturmessdatensatz der mittleren Temperatur des durch das Messgerät fließenden Alkohols zu berechnen.
2. Die Volumenkonzentration des langgestreckten Alkohols durch das Messgerät ist im Alkohol aus dem Sammelbehälter zu bestimmen. Für die Bestimmung der Volumenkonzentration von Alkohol aus den Daten über das areometer und die Temperatur werden detaillierte alkoholische Tabellen verwendet - siehe Anhang 5. Übersteigt die Verbrennungsanlage im Behälter 0,20 % pro Monat, so wird die Hälfte der Verbrennungsanlage der in dem Sammelbehälter aufgenommenen Alkoholkonzentration hinzugefügt, die durch die Reparatur des Areometers aus dem Prüfblatt korrigiert wird. Der Brenner von 0,20% und niedriger pro Monat darf nicht berücksichtigt werden.
3. Die pro Volumeneinheit bei 20 °C (X) erzeugte Ethanolmenge wird mit der Formel berechnet:

X = s + k1

k1 = c1 + c2-c3
srozdíl stavu hlavního počítadla na konci a na začátku zúčtovacího období
c1objem lihu proteklého záložným měrným zařízením
c2objem lihu nezaznamenaný počítadly
c3objem lihu zaznamenaný při ručním přezkoušení měrného zařízení.

k2 = u + Kb + kv-2,
wenn
u die durch den Messtest des Messgerätes ermittelte Korrektur
Kb Wärmeausdehnungskoeffizient des Zählers aus der Tabelle der in den Detaillierten alkoholischen Tabellen angegebenen Koeffizienten - siehe Anhang 6
kv Umrechnungskoeffizient des aus der mittleren Temperatur und Volumenkonzentration des strömenden Alkohols berechneten Volumens mittels eines durch einen Brenner korrigierten Messgeräts (Tabelle in Detaillierte alkoholische Tabellen - siehe Anhang 6).
4. Ist es nicht möglich, eine Volumenkonzentration von Alkohol von Areometern für eine kleine Menge von Probe im Sammelbehälter festzulegen, können auch Alkoholproben im zweiten Sammelbehälter mit Genehmigung des Steueramts verwendet werden oder den Wert verwenden, der während der vorangegangenen Rechnungslegungsperiode für die Verarbeitung derselben Rohstoffe zur Berechnung gefunden wurde.

Messprüfung des Messgerätes
1. Die Essenz des Tests
Der Test basiert auf einem Vergleich des Volumens von Ethanol in Litern Alkohol (l) gemessen nach dem Zähler der Alkoholmesseinrichtung und mit dem Volumen von Ethanol in 1 gewichtsbestimmt. Die Messprüfung (s) des Zählers ist mit der Formel zu berechnen

u = 100 (Vo-Vh) Vhne100 (Vh-Vo) Vh
wenn
Vovolumen von Ethanol in Liter Alkohol, bestimmt nach dem Zähler des Alkoholzählers
Ethanol nach Volumen in Liter Alkohol nach Gewichtsangaben
2. Arbeitsverfahren
Es muss durch Trennen des Abflussrohrs des Messgerätes und Verbinden des gebogenen Rohres erfolgen. Dann ist die Grundposition der spezifischen Trommel mit einer perfekten Ableitung des Alkohols zu kennzeichnen und nach Abzug des Hauptzählers darf der Alkohol in ein reines Stahlrohr fließen. Nach einem Fluss von mindestens 200 Litern mittels eines Messgeräts muss die spezifische Trommel in der Basisposition gestoppt werden, der Alkoholstrom zum Lauf unterbrochen und der Zustand des Hauptzählers subtrahiert werden. Die Temperatur nach jedem Austritt des Alkohols aus einer Kammer der spezifischen Trommel wird auf dem Thermometer im Zylinder für den Alkoholzähler gemessen. Der mit Alkohol gefüllte Lauf wird gewogen und das Nettogewicht des Alkohols berechnet.
Das Ethanolvolumen in Liter Alkohol wird nach dem Zähler bei 20 °C (Vo) in ähnlicher Weise wie bei der Bestimmung der Alkoholmenge bestimmt:

Vo = s nezamk2,
wobei s die Differenz des Zustands des Hauptzählers nach Fertigstellung und zu Beginn des Tests ist

k2 = Kb + kv-1,
wobei der Korrekturkoeffizient für die Wärmeausdehnung des Messgerätes (Detaillierte alkoholische Tabellen - Anhang 6)
kv Umrechnungskoeffizient des Volumens berechnet aus der mittleren Temperatur und Volumenkonzentration des strömenden Alkohols mittels eines durch einen Brenner korrigierten Zählers (Detaillierte alkoholische Tabelle - Anhang 6).
Das Volumen an Ethanol in Liter Alkohol, bestimmt nach Gewicht (Vh) wird auf der Grundlage des Nettogewichts der durch das Messgerät verlängerten Alkoholmenge und der bei 20 °C gefundenen Alkoholmenge nach der Formel berechnet:

Vh = m 1 km,
wobei m Alkoholgewicht in kg
km Koeffizient für die Berechnung des Volumens von Ethanol aus der Gewichts- und Volumenkonzentration von Ethanol (Tabelle der Koeffizienten ist in den Detaillierten alkoholischen Tabellen - Anhang Nr. 6) angegeben.

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 des Gesetzes Nr. 7/1994
Verfahren zur Bestimmung der Alkoholbestände

Allgemeines
1. Dieser Anhang enthält das Verfahren zur Bestimmung der Alkoholbestände aller Art, einschließlich synthetischer in Destillieranlagen und bei Alkoholkunden.
2. Das Prinzip der Bestände besteht darin, dass die Menge und die Volumenkonzentration von Alkohol in jedem Vorratsbehälter gesammelt werden, der gemäß den Vorschriften der Technischen Normung, Metrologie und der staatlichen Prüfung 1 überprüft werden muss und mit einer Vorrichtung versehen werden muss, die eine zuverlässige Erkennung von Alkoholbeständen ermöglicht. Es ist nicht erlaubt, die Volumenkonzentration von Ethanol durch Durchmesser aus mehreren Tanks zu messen.

Bestimmung der Alkoholbestände
1. Die Bestimmung der Alkoholvorräte besteht darin, bei der Messung der Temperatur und der Volumenkonzentration von Ethanol das Alkoholvolumen in jedem Vorratsbehälter getrennt zu messen. Das Volumen in Liter Alkohol wird dann nach allen Korrekturen aus dem Alkoholvolumen im Tank bestimmt, indem der auf der Grundlage der mittleren Temperatur des Alkohols im Tank und der jeweiligen Volumenkonzentration an Ethanol berechnete Umrechnungsfaktor multipliziert wird.
2. Wenn nicht für große Tanks, das Volumen des Alkohols im Tank wird durch Vermischen des Inhalts des Tanks und nach Beruhigung des Zustandes im Volumenmaßstab des Tanks oder durch Messung der Höhe der Oberfläche mit einem bestimmten Stab bestimmt. Der tiefste Punkt des Meniskus im Stapelrohr und der höchstbefeuchtete Bereich, wenn er mit dem Messstab gemessen wird, sind bei der Messung des Alkoholvolumens durch das Stavozmark zu subtrahieren. Für die Wärmeausdehnung des Tanks ist die Zahl nach Volumen unter Nullpunkt und Koeffizient zu korrigieren. Gleichzeitig wird eine Alkoholprobe entnommen und die Temperatur schnell gemessen. Bei großen Tanks, deren Inhalt nicht gemischt werden kann, sind verschiedene Schichten zu entnehmen, um die Temperatur zu messen und die Volumenkonzentration von Alkohol zu bestimmen und das gewichtete arithmetische Mittel der gemessenen Volumenkonzentrationen von Ethanol zu bestimmen.
3. Die Volumenkonzentration von Ethanol wird durch ein validiertes Areometer für Alkohol und Thermometer bestimmt. Bei einer Probe unter 0 °C sollte es auf ein Minimum von 0 °C temperiert werden. Zur Messung der Temperatur des Alkohols im Tank kann ein auf das Areometer geschlossenes Thermometer bis zu einer Temperatur von 0 °C verwendet werden und ein zertifiziertes Thermometer von - 25 °C sollte für Temperaturen unter 0 °C verwendet werden.
4. Das in den Lagerbeständen der Volumeneinheit bei 20 °C (X) verzeichnete Alkoholvolumen wird mit der Formel berechnet:

X = V1 TERM 1 + V2 TERM 2 + V3 TERM 3.... + Vn TERM
wobei n die Zahl der Alkoholbehälter ist; und

V1 = V × 1 + nb, V2 = V × 2 + nb, V3 = V × 3 + nb, Vn = V × n + nb,
wobei V '1 V' 2 V '3 V' n Volumenmengen von Alkohol in Tanks gemessen werden
nb die Menge an Alkohol unter dem Nullpunkt einzelner Tanks

k1, k2, k3 bis kn = Kh + kv-1,
wenn Kb der Korrekturkoeffizient für die Wärmeausdehnung des Zählers aus der Tabelle der Koeffizienten gemäß Anhang 6 - Detaillierte alkoholische Tabellen - für die jeweilige mittlere Temperatur ist
kv Umwandlungskoeffizient des Volumens bestimmt aus der mittleren Temperatur und Volumenkonzentration des Alkohols im Behälter aus der Tabelle in Anhang 6 - Detaillierte alkoholische Tabelle.
Die Berechnung erfolgt an zwei Dezimalstellen und wird nach den Vorschriften des Ordens auf die endgültige Summe aufgerundet (Abschnitt 10 (2)).
5. Bei der Bestimmung der Alkoholvorräte, die in Transportbehältern außergewöhnlich gelagert sind, wird sie gemäß Anhang 3 als Alkoholaufnahme behandelt.

Příloha č. 3

Anhang Nr. 3 des Gesetzes Nr. 7/1994
Verfahren zur Entfernung von Lagerung und Abnahme von Alkohol

Allgemeines
1. Dieser Anhang regelt die Verfahren zur Entfernung von der Lagerung und Annahme aller Arten von Alkohol in Destillieranlagen und für Alkoholverarbeiter.

Nomenklatur
1. Entfernung von Alkohol - Zusammenfassung der Vorgänge, die mit der Herstellung von Transportbehältern beginnen, einschließlich Füllung mit Alkohol, Messung der Volumenkonzentration von Ethanol, Gewicht oder Volumen und Ende durch Übertragung zum Versand.
2. Alkoholaufnahme - Zusammenfassung der Operationen nach den angegebenen oder vereinbarten Bedingungen für die Annahme von Alkohol.
3. Betriebsprotokolle des Alkohols - grundsätzliche Aufzeichnungen, damit Indikatoren für alle Bewegungen des Alkohols überwacht werden können.

Beseitigung von Alkohol
1. Der Alkohol wird in stahlunverzinkten, sauberen Fässern mit einem gut versiegelnden Metallstopfen mit Faden und einem Siegelpapier oder Ledereinsatz entfernt. Das Füllloch muss das wasserdichte Verschließen des Laufs ermöglichen, eine vollständige Entleerung des Laufs bei normaler Handhabung gewährleisten und so angeordnet sein, dass der Stopfen das Niveau des Rollbügels nicht überschreitet. Der Rohrverschluss ist an die Anbringung der Schlussfolgerungen anzupassen. Für die Entfernung von Alkohol aus den Fässern des Käufers können auch Fässer anderer Stoffe verwendet werden, wenn sie funktionell zufriedenstellend sind.
Der Alkohol wird auch in sauberen Spülen (Railway Trucks, Semi-Tanks) mit gut umschlossenen und dichten Schwänzen gelagert, die an die Anbringung der Schlussfolgerungen angepasst sind. Alle Verpackungen dürfen nur für Alkohol verwendet werden und müssen die Bedingungen für den Transport von brennbaren Flüssigkeiten der Klasse I erfüllen. Es kann nur bis zu 95 % seines Volumens gefüllt werden.
2. Destillate müssen auch in Holzfässern ausgelagert werden, die sauber, dicht, gut geschlossen und nur für Destillate bestimmt sein müssen.
3. Bei der Entnahme aus der Lagerung in Fässern wird zunächst das Gewicht jedes leeren Fässers bestimmt. Dann füllen Sie die Fässer mit Alkohol oder Destillat. Füllen mit einer Pumpe oder einem eigenen Durchfluss. Nach dem Vermischen des Inhalts wird eine Probe der einzelnen Verpackungen von der Probenahmeeinrichtung entnommen und die Bruttomasse nach dem Verschließen ermittelt. Eine Probe von Alkohol oder Destillat ist im Alkohol- areometer und aus den entsprechenden Tabellen in Anhang 5 der Volumenkonzentration von Ethanol zu finden. Ist es nicht möglich, die Fässer mit Alkohol oder Destillat direkt auf das Gewicht zu füllen, so ist zunächst das Gewicht leerer Fässer zu bestimmen und dann die Fässer aus dem Alkoholtank zu füllen. Nach dem Mischen des Inhalts und der Entnahme von Proben muss der Stopfen geschlossen und zu einem Gewicht transportiert werden, auf das das Bruttogewicht aufgezeichnet wird.
4. Bei der Entnahme aus der Lagerung von Alkohol oder Spirituosen in Eisenbahnbehältnissen wird Alkohol oder Spirituosen aus einem Umschlag- oder Lagerbehälter in einen leer gewogenen Eisenbahnbehältnis durch das Loch der Kuppel gezogen. Nach dem Mischen wird eine Probe mittels einer Probenahmeeinrichtung mit ausreichender Länge entnommen, an der Unterseite eingetaucht, geschlossen durch die Abstiche des Eisenbahnbehälters, eingeschlossen durch einen Verschluss, die Bruttomasse und der für den Versand vorbereitete Eisenbahnbehälter bestimmt.
5. Wird der Alkohol oder Destillat von einem Tanker entfernt, so ist er in ähnlicher Weise wie in Punkt 4 zu behandeln. Während des Zeitraums von der Bestimmung der Waage des leeren Fahrzeugs bis zum Zeitpunkt der Bestimmung des Bruttogewichts oder wenn der Alkohol oder Destillat im entgegengesetzten Prozess übernommen wird, darf die Entfernung oder Änderung von Zubehör und Ausrüstung des Fahrzeugs und die Nachfüllung von Treibmitteln nicht zugelassen werden. Ist das Gewicht nicht direkt am Ort der Entnahme aus der Lagerung oder der Übernahme, so ist der Kraftstoffverlust des Fahrzeugs nach der Länge der Transportkapazität zu berücksichtigen. Auch bei Verwendung einer am Fahrzeug befindlichen Pumpe ist der Kraftstoffverlust für dieses Aggregat zu berücksichtigen.
Der Lkw darf die Destillerie nicht ohne Lieferschein verlassen (Punkt 8).
6. Die Gewichte für Alkohol sind nach den einschlägigen Vorschriften zu prüfen und zu überprüfen. 1) Um die Wägegenauigkeit zu gewährleisten, muss das Gewicht in einer geeigneten Position und in einer horizontalen Position fest eingebaut werden. Die Nullposition des Indikators ist vor jeder Wäge einzustellen. Die Last (Barrel, Eisenbahncontainer, Tank) muss auf das Gewicht gelegt werden, damit die Gewichte über die Brücke verteilt werden. Bei Fässern ist das Gewicht pro Zehntel eines Kilogramms zu bestimmen, das Gewicht der Eisenbahnwaggons und Halbtanks pro zehn Kilogramm und das Gewicht der einzelnen Packstücke in der Sendung darf nicht gerundet werden.
7. Alkohol-Aeometer zur Bestimmung der Volumenkonzentration von Ethanol müssen der einschlägigen Labor-Oeometrie entsprechen.2)
8. Aus der Nettogewichts- und Volumenkonzentration von Alkohol werden die Tabellen in Anhang 6 für jede Verpackung zu zwei Dezimalstellen von Ethanol in Litern nicht gerundetem Alkohol berechnet. Die Rundung erfolgt nur in der Endsumme. Beispiele für die Berechnung zur Entfernung von Alkohol oder Destillat sind in Abschnitt VI Absatz 1 dieses Anhangs aufgeführt. Ein Lieferschein, der die in Abschnitt VI Nummer 2 dieses Anhangs genannten Angaben und das Steuerdokument enthält, wird bei der entnommenen Sendung erstellt. Ein Steuerdokument mit einer Kopie des Lieferscheins wird dem Käufer, dem Original des Lieferscheins, der der Sendung beigefügt ist, übermittelt.

Alkoholaufnahme
1. Bei der Annahme einer Sendung von Alkohol oder Destillaten vergleicht der Käufer zunächst die Anzahl der Behältnisse mit dem Lieferschein, wenn die Behältnisse nicht beschädigt werden und die beigefügten Schlussfolgerungen nicht gebrochen werden.
2. Werden intakte Rückschlüsse und Container nicht beschädigt, so ist das Bruttogewicht der einzelnen Pakete zu bestimmen und ihre Rückschlüsse zu entfernen. Nach dem Öffnen des Behälters und dem Vermischen des Behälterinhalts ist eine Probe von Alkohol oder Destillat zur Bestimmung der Volumenkonzentration von Ethanol zu entnehmen. Es ist nicht gestattet, die Volumenkonzentration von Ethanol aus dem Durchschnitt der Proben aller Verpackungen zu erfassen. Bevor sie das Gewicht leerer Packungen bestimmen, sollten sie perfekt entleert werden und keinen Alkohol oder Destillat enthalten. Das Wiegen sollte auf dem gleichen Gewicht wie das Bruttogewicht durchgeführt werden. Das Nettogewicht von Alkohol oder Destillat und die Volumenkonzentration von Ethanol werden in den Tabellen entsprechend Abschnitt III Nummer 8 dieses Anhangs für jedes Paket getrennt an zwei Dezimalstellen bestimmt. Die Ergebnisse der Feststellungen sind in der Abnahmenote (Abschnitt VI Nummer 3) einzutragen, die auch die Differenz zwischen der in der Lieferscheine angegebenen Menge und der Menge durch Annahme des Alkohols am Käufer anzeigt. Das Eingangsblatt wird an den Verkäufer übermittelt. Bei Alkohol zur Herstellung von Verbrauchsmaterialien sollte eine sensorische oder andere Prüfung durchgeführt werden, wenn der Alkohol dem einschlägigen Qualitätsstandard entspricht.
3. Bei der Abnahme von Alkohol oder Destillaten, die in einem Eisenbahnbehälter oder in einem Tanker ausgelagert werden, ist das Verfahren ähnlich wie bei der Entnahme aus der Lagerung (Abschnitt III Nummer 4). Zur korrekten Identifizierung der Masse des Tankers sind die Bedingungen gemäß Abschnitt III (5) zu beachten.
4. Die besondere Übernahme von Alkohol oder Spirituosen endet, wenn der Käufer anwesend ist und der Transport zum Ort des Verbrauchs mit seiner Teilnahme erfolgt.
5. Wird in der Sendung die Menge und Qualität des Alkohols oder Destillats festgestellt, so erfüllt der Käufer die einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs. 3)

Meldung von Alkoholgeschäften
1. Destillateure, Destillateure, Essigmühlen, andere juristische und natürliche Personen, die reinen Alkohol und Alkohol kaufen, die speziell zu nicht preisgünstigen Preisen gekennzeichnet sind, halten eine gesonderte Aufzeichnung des Einkommens und der Ausgabe von Alkohol mit den in Abschnitt VI (4) genannten Informationen.
2. In den Einkommensteil des Eintrags über den Empfang und die Ausgabe von Alkohol einzutragen
- die ursprüngliche tatsächliche Zufuhr von Alkohol aus der vorangegangenen Produktionsperiode oder dem Wirtschaftsjahr,
- die Menge des gemäß den Produktionsnoten oder Aufzeichnungen erzeugten Alkohols,
- die Mengen des Alkohols, die durch Abnahme oder ähnliches Dokument akzeptiert werden,
- Rücksendungen,
- Überschüsse, die in der Erhebung über die physische Bestandsaufnahme verzeichnet wurden.
Im Fensterbereich eingeben
- jeder Alkohol, der zum Verkauf einschließlich Proben entfernt wird,
- Alkohol, der in seiner eigenen Pflanze verwendet wird,
- die bei der Bestimmung der Alkoholbestände durch physikalisches Inventar beobachteten Defizite.
Der Verlust von Alkohol an und über dem Verlust von Alkohol im Verkehr wird nach den Grundsätzen des Lime registriert.4)

Beispiele für Berechnungen und Methoden der Aufzeichnungen
1. Beispiele für Berechnungen bei der Entfernung
A. Entfernung von wasserfreiem Alkohol aus der technischen Destillerie
Hmotnost v kgObjemová koncentracePřevodní koeficientVyskladněno lihuPoznámka
Druh nádoby, značka, číslohrubáobalučistáčteníteplota °Cobjemová koncentrace % obj.litrů alkoholudruh
železniční jímka 5512-227 91011 56016 350801,08,099,71,2625 km20 641,88bezvodý
20 642 la
20,64 m3a
B. Entfernung von Rohalkohol aus der Agrardestillerie
ocelový sud LS 7846723,6151,2572,487,610,090,21,0900623,92surový
LS 7845708,8163,4545,487,810,090,41,0933596,26
LS 7185696,2153,0543,288,410,590,81,0999597,47
LS 7078702,6155,8546,887,511,089,91,0851593,33
LS 7184682,4161,6520,887,510,090,11,0884566,84
3513,6785,02728,62977,82 zaokrouhleno 2978 la
C. Entfernung von der Lagerung von Weindestillat-Herstellung aus der Obstdestillerie
ocelový sud 1515438,673,4365,244,85,050,60,5453199,14vinný destilát polot.
1789443,472,8370,645,66,051,00,5501198,37
1436436,074,6361,446,85,552,30,5657204,45
1987453,871,8382,044,05,049,80,5358204,68
1771,8292,61479,2806,64 zaokrouhleno 807 la
2. Modell Lieferschein
3. Modell des Übernahmezertifikats
4. Empfang und Ausgabe von Alkohol

Příloha č. 4

Anhang Nr. 4 des Gesetzes Nr. 7/1994
Detaillierte alkoholische Tabelle - Berechnung der Ethanolkonzentration in der pyknometrischen Methode
Der Anhang wird bei allen territorialen Finanzbehörden hinterlegt.

Příloha č. 5

Anhang Nr. 5 des Gesetzes Nr. 7/1994
Detaillierte alkoholische Tabellen - Berechnung der Volumenkonzentration von Ethanol bei der Messung von Arometern
Der Anhang wird bei allen territorialen Finanzbehörden hinterlegt.

Příloha č. 6

Anhang Nr. 6 des Gesetzes Nr. 7/1994
Detaillierte alkoholische Tabelle - Berechnung des Volumens Ethanol
Der Anhang wird bei allen territorialen Finanzbehörden hinterlegt.
1) Umfang des Amtes für Technische Normung, Metrologie und Staatsprüfung Nr. M - 102 / 93 Nr. 1214 / 93 / 20 von 19.10.1993 auf vorgegebenen Metern.
1) Umfang des Amtes für Technische Normung, Metrologie und Staatsprüfung Nr. M - 102 / 93 Nr. 1214 / 93 / 20 von 19.10.1993 auf vorgegebenen Metern.
2) ČSN 25 7617.
3) § 422 bis 442 des Gesetzes Nr. 513 / 1991 Coll., Handelsgesetzbuch.
4) Dekret des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung der Tschechischen Republik Nr. 1158 / 73 - VI / 3, geändert durch Dekret Nr. 1189 / 83 - 513 vom 22.7.1983 zur Festlegung von Normen für den Alkoholverlust bei der Herstellung und Zirkulation von Alkohol.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 7/1994 Slg., Änderung und Ergänzung des Bundesministeriums für Finanzen Dekret Nr. 17 / 1972 Slg., über die Kontrolle der Produktion und des Umlaufs von Alkohol, geändert durch Dekret Nr. 193 / 1993 Slg.
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum20.01.1994
In Kraft seit20.01.1994
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf