Verordnung Nr. 7/1975 Slg.
Verordnung des Außenministers über das langfristige Handelsabkommen zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Regierung der Republik Tunesien und dem Protokoll zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Republik Tunesien über die Anpassung der Gehälter zwischen den beiden Ländern
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.