Regierungsverordnung Nr. 7 / 1958 Coll.
Verordnung zur Festlegung der Bestimmungen des Hochschulgesetzes für militärische Hochschuleinrichtungen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.