Regierungsverordnung Nr. 7 / 1945 Coll.
Verordnung über die Angebotsabgabe in den Ländern der Tschechischen und Mährisch-Schlesischen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.