Das Verfassungsgericht fand keine 69 / 1999 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 16. Februar 1999 über die Nichtigerklärung des allgemein verbindlichen Erlasses der Stadt Mníšek nach Brdy Nr. 52 / 1996 über restriktive Maßnahmen zur Sicherung lokaler Ordnungsfragen

Gültig Das Verfassungsgericht fand
Textfassungen: 23.04.1999
69.
Gefunden
Das Verfassungsgericht
im Namen der Tschechischen Republik
Am 16. Februar 1999 hat das Verfassungsgericht im Plenum auf Vorschlag des Regionalbüros von Praha-West beschlossen, das allgemein verbindliche Dekret der Stadt Mníšek pod Brdy Nr. 52 / 1996 vom 23. Dezember 1996 über restriktive Maßnahmen zur Sicherung der lokalen Ordnungsfragen abzulehnen.
wie folgt:
Bewegung verweigert.
Präsident des Verfassungsgerichts:
JUDr. Kessler v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDas Verfassungsgericht fand Nr. 69 / 1999 Slg., über die Nichtigerklärung des allgemein verbindlichen Erlasses der Stadt Mníšek nach Brdy Nr. 52 / 1996 über restriktive Maßnahmen zur Sicherung der lokalen öffentlichen Ordnung Fragen
Art der VorschriftDas Verfassungsgericht fand
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum23.04.1999
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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