Mitteilung der Staatswahlkommission Nr. 68/2025 Coll.
Mitteilung der Staatlichen Wahlkommission über die Veröffentlichung und Veröffentlichung der Gesamtergebnisse der neuen Wahlen an die Gemeinderäte am 15. März 2025
Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Staatliche Wahlkommission
vom 17. März 2025
über die Veröffentlichung und Veröffentlichung der Gesamtergebnisse der neuen Wahlen zu den Kommunalräten am 15. März 2025
Die Staatswahlkommission verkündet und veröffentlicht gemäß § 7 Abs. 2 c) und § 51 des Gesetzes Nr. 491 / 2001 Slg., bei Wahlen zu Gemeinderäten und bei der Änderung bestimmter Gesetze, geändert, die Gesamtergebnisse der neuen Wahlen zu Gemeinderäten.
Auf der Grundlage der Mitteilung des Innenministeriums Nr. 336 / 2024 Coll. und Nr. 380 / 2024 Coll. am 15. März 2025 wurden neue Wahlen gemäß Gesetz Nr. 491 / 2001 Coll., Wahlen zu Gemeinderäten und zur Änderung bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung an Gemeinderäte abgehalten.
Das tschechische Statistische Amt fand die folgenden Wahlergebnisse aus dem Protokoll der Abstimmung und dem Ergebnis der Abstimmung, die von der Kreiswahlkommission vorgelegt wurde:
(a) die Gesamtzahl der vom Rat gewählten Gemeinden: 6b) die Gesamtzahl der in den Listen aufgeführten Personen: 1 562c) die Gesamtzahl der Wähler, die offizielle Umschläge erhalten haben: 829d) die Gesamtzahl der gewählten Vertreter der Kommunen: 34in denen nach den Wahlparteien: 80 Unabhängige KandidatInnenvereinigung unabhängiger KandidatInnen - örtliche Vereinigung insgesamt 33e) die Liste der Gemeinden, in denen die Wahl nicht angekündigt wurde(§
Vorsitzender der Staatswahlkommission:
Mgr.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung der Staatswahlkommission Nr. 68 / 2025 Coll. über die Veröffentlichung und Veröffentlichung der Gesamtergebnisse der neuen Wahlen zu den Gemeinderäten vom 15. März 2025 |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 18.03.2025 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
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Quelle:
Hlídač státu
(CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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