Act Nr. 68 / 1948 Coll.

Gesetz über die besondere Hinzufügung von Klerus zu aktivem Dienst von Kirchen und religiösen Gesellschaften von congruntial und Subvention

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf