Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 67 / 2025 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, die die Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 20 / 2024 Coll. ersetzt, über die Tatsachen für die Umsetzung des Abkommens zwischen der Tschechischen Republik und Kanada über die Erleichterung vorübergehender Arbeitsaufenthalte für Jugendliche
Gültig
67
GEMEINSCHAFT
Außenministerium,
zur Ersetzung der Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 20 / 2024 Coll. über die Tatsachen für die Umsetzung des Abkommens zwischen der Tschechischen Republik und Kanada über die Erleichterung vorübergehender Arbeitsaufenthalte für Jugendliche
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Tschechischen Republik und Kanada über die Erleichterung befristeter Arbeitsaufenthalte für Jugendliche (1) wurde die Zahl der Bürger, die im Kalenderjahr 2025 von dem Abkommen profitieren können, auf 850 Bürger aus jedem Staat festgesetzt.
Minister:
z. JUDr. Smolek, Ph.D., LL.M., v. r.
Leiter der Rechts- und Konsularabteilung
1) Das am 23. November 2006 in Ottawa unterzeichnete Abkommen zwischen der Tschechischen Republik und Kanada über die Erleichterung von befristeten Arbeitsaufenthalten für Jugendliche wurde unter Nr. 74 / 2007 Coll veröffentlicht; die für die Umsetzung des Abkommens relevanten Tatsachen wurden unter Nr. 84 / 2007 Coll.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 67 / 2025 Coll., Ersetzung der Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 20 / 2024 Coll., über die Tatsachen für die Umsetzung des Abkommens zwischen der Tschechischen Republik und Kanada über die Erleichterung vorübergehender Arbeitsaufenthalte für Jugendliche |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 18.03.2025 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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