Regierungsverordnung Nr. 67 / 2005 Coll.

Verordnung der Regierung über die Entschädigung für Einkommensverluste nach Behinderung durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten, die Entschädigung für die Instandhaltungskosten von Überlebenden und die Entschädigung für Einkommensverluste nach Behinderung oder Invalidität (Kopensationsanpassung)

Gültig In Kraft seit 15.02.2005
67
Regierungsverordnung
vom 12. Januar 2005
über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten, die Anpassung der Entschädigung für die Aufrechterhaltung der Hinterbliebene und die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Unfähigkeit (Anpassung der Entschädigung)
Die Regierung bestellt gemäß § 202 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 65 / 1965 Sl., Arbeitsgesetzbuch, geändert durch Gesetz Nr. 37 / 1993 Slg. und Gesetz Nr. 46 / 2004 Slg., und gemäß § 447 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 40 / 1964 Slg., Zivilgesetzbuch, geändert durch Gesetz Nr. 131 / 1982 Slg.:

ČÁST PRVNÍ

Anpassungskompensation für Verlust an Ergebnis nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Krankheiten aus Beruf und Änderungskompensation für Berechtigungen nach dem Statut
§ 1
Die Entschädigung für den Einkommensverlust nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten (nachfolgend "Kosten für Einkommensverluste" genannt) und die Erstattung der Wartungskosten von Überlebenden aufgrund von Arbeitnehmern oder Hinterbliebenen nach dem Arbeitsgesetzbuch oder gegebenenfalls nach früheren Verordnungen (1) wird um 5,4 % für den durchschnittlichen Gewinn für die Berechnung des Einkommensverlustes, möglicherweise nach dem Arbeitsrecht erhöht (2), und für die Kosten für die Aufrechterhaltung der Einkommensverluste angepasst.
§ 2
(1) Ist nach dem 31. Dezember 2004 ein Anspruch auf Entschädigung für Einkommens- und Instandhaltungskosten von Überlebenden entstanden, so wird der durchschnittliche Gewinn für die Berechnung des Einkommensverlustes und der Erstattung der Instandhaltungskosten von Überlebenden gemäß Artikel 1 nicht erhöht.
(2) Die in Artikel 1 vorgesehene Anpassung erfolgt ohne Antrag des Bediensteten oder Hinterbliebenen; auf Antrag eines Bediensteten, wenn er nicht Anspruch auf Entschädigung für Einkommensverluste hat, nur durch eine Erhöhung der Invalidität oder teilweisen Invaliditätsrente nach den Sozialversicherungsregeln oder eine Erhöhung der Vollinvaliditätsrente oder teilweisen Invaliditätsrente nach dem Rentensystem.
(3) Die in Artikel 1 vorgesehene Anpassung wird auf Antrag des Bediensteten vorgenommen, auch wenn der Schadensersatz nicht zu seiner Gunsten gewesen ist, da er nicht zulassen konnte, dass die Bestimmung von Absatz 195 Absatz 2 des Arbeitsgesetzbuches vor dem 1. Juni 1994 wirksam ist.

ČÁST DRUHÁ

Anpassungskompensation für Verluste auf Ergebnis nach Behinderung oder Invalidität nach Zivilvorschriften
§ 3
Der Ausgleich für den Einkommensverlust nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität (3) (nachfolgend "Kopensation" genannt) wird um 5,4% des durchschnittlichen Einkommens für die Berechnung des Ausgleichs oder gegebenenfalls durch die früheren Verordnungen erhöht. Berichtigungen der Erstattung erfolgen nach dem ersten Satz nicht, wenn nach dem 31. Dezember 2004 Anspruch auf Erstattung erworben wird.

ČÁST TŘETÍ

Gemeinsame Bestimmungen
§ 4
Artikel 2 In Gesetz Nr. 160/1993 Slg., zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 589/1992 Slg., über Sozialversicherung und Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik, geändert durch das Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 10/1993 Slg., und einige andere Gesetze.
§ 5
Die Entschädigung für Verdienstverluste, die Instandhaltungskosten von Überlebenden und die in dieser Verordnung vorgesehene Entschädigung ist ab dem 1. Februar 2005 fällig.
§ 6
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
JUDr.
1. Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales:
Ing. Škromach v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident und Justizminister:
JUDr.
1) Abschnitte 193, 195, 197 und 199 des Arbeitsgesetzbuches. § 112 des Gesetzes Nr. 99 / 1948 Slg. über die nationale Versicherung. § 6 des Gesetzes Nr. 58/1956 Slg. über die Entschädigung für Arbeitsunfälle und die Erstattung von Kranken- und Rentenleistungen. § 7 und 31 des Gesetzes Nr. 150 / 1961 Slg. über Erstattungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. § 8 des Gesetzes Nr. 30/1965 Slg. über die Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
2) Verordnung Nr. 138 / 1976 Slg. über die Behandlung bestimmter Ausgleichsleistungen für den Einkommensverlust nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Regierungsdekret Nr. 60/1982 Slg. über die Behandlung bestimmter Entschädigungen für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Gesetz Nr. 297/1991 Slg., über die Anpassung der Entschädigung für den Einkommensverlust nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Dekret der Regierung Nr. 191 / 1993 Slg., Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Regierungsverordnung Nr. 263 / 1994 Slg. über die Anpassung des Einkommensverlustes nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Regierungsverordnung Nr. 291 / 1995 Slg. über die Anpassung des Einkommensverlustes nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Berufskrankheiten. Regierungsverordnung Nr. 298/1996 Slg. über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten sowie über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität (bei Anpassung der Einkommensentschädigung). Regierungsverordnung Nr. 318/1997 Slg. über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität (bei der Anpassung an den Einkommensverlust). Regierungsverordnung Nr. 320/1998 Slg. über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten sowie über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Behinderung (bei Anpassung der Einkommensentschädigung). Erlass der Regierung Nr. 283 / 1999 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität (bei Anpassung der Einkommensentschädigung). Verordnung Nr. 18 / 2001 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Unfähigkeit (bei Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste). Regierungsverordnung Nr. 464 / 2001 Slg. über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität (bei Anpassung der Einkommensentschädigung). Regierungsverordnung Nr. 60 / 2003 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Unfähigkeit (bei Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste). Regierungsverordnung Nr. 482 / 2003 Slg., über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Unfähigkeit (bei Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste).
3) Artikel 445 und 447 (1) und (2) des Zivilgesetzbuches.
4) Regierungsdekret Nr. 128/1992 Slg. über die Anpassung des Einkommensverlustes nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität. Erlaß der Regierung Nr. 50/1994 Slg. über die Anpassung des Einkommensverlustes nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Regierungsverordnung Nr. 317/1995 Slg. über die Anpassung des Einkommensverlustes nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität. Regierungsverordnung Nr. 298 / 1996 Coll. Regierungsdekret Nr. 318 / 1997 Coll. Regierungsdekret Nr. 320 / 1998 Coll. Dekret Nr. 283 / 1999 Coll. Regierungsdekret Nr. 18 / 2001 Coll. Regierungsdekret Nr. 464 / 2001 Coll. Regierungsdekret Nr. 60 / 2003 Coll. Regierungsdekret Nr. 482 / 2003 Coll.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 67/2005 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Berufskrankheiten, über die Anpassung der Entschädigung für die Instandhaltungskosten von Überlebenden und über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Behinderung (Kopensationsanpassung)
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Verkündungsdatum15.02.2005
In Kraft seit15.02.2005
In Kraft bis-
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