Verordnung des Außenministers Nr. 67/1984
Verordnung des Außenministers über das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Regierung der Union der sowjetischen Sozialistischen Republiken über die Zusammenarbeit im Bereich der Quarantäne und des Pflanzenschutzes
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.