Dekret Nr. 67 / 1957 Coll.
Änderung in der Überschrift der Vertragsparteien, die durch das Protokoll über die Urteilsklauseln gebunden sind
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.