Act Nr. 67 / 1950 Coll.
Gesetz über Beschäftigung und Lohnverhältnisse von Richtern, Staatsanwälten und Richtern (Judicial Act)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.