Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 66 / 2020 Coll.
Mitteilung des Finanzministeriums über die Ausgabe des MF-Bereichs Nr. 03 / 2020 zur Änderung der Liste der Waren mit geregelten Preisen, die durch das MF-Verhältnis Nr. 01 / 2020 ausgegeben werden
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
12.03.2020
66.
GEMEINSCHAFT
Finanzministerium
vom 6. März 2020
zur Ausgabe von MF Nr. 03 / 2020 zur Änderung der Liste der Waren mit geregelten Preisen, die von MF Nr. 01 / 2020 ausgegeben werden
Das Finanzministerium gibt gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526 / 1990 Slg. zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass es am 4. März 2020 die Ausgabe der MF-Größe 03 / 2020 herausgegeben hat, um die Liste der Waren mit regulierten Preisen von MF-Größe 01 / 2020 zu ändern.
Der Kurs wurde am 4. März 2020 im Price Bulletin veröffentlicht und tritt am 4. März 2020 in Kraft.
Finanzminister:
JUDr. Schiller, Ph.D., v. r.
Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen
Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 66 / 2020 Coll., zur Ausgabe des Bereichs MF Nr. 03 / 2020 zur Änderung der Liste der Waren mit regulierten Preisen von MF Nr. 01 / 2020 |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 12.03.2020 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Kommentare 0