Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 66 / 2020 Coll.

Mitteilung des Finanzministeriums über die Ausgabe des MF-Bereichs Nr. 03 / 2020 zur Änderung der Liste der Waren mit geregelten Preisen, die durch das MF-Verhältnis Nr. 01 / 2020 ausgegeben werden

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 12.03.2020
66.
GEMEINSCHAFT
Finanzministerium
vom 6. März 2020
zur Ausgabe von MF Nr. 03 / 2020 zur Änderung der Liste der Waren mit geregelten Preisen, die von MF Nr. 01 / 2020 ausgegeben werden
Das Finanzministerium gibt gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526 / 1990 Slg. zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass es am 4. März 2020 die Ausgabe der MF-Größe 03 / 2020 herausgegeben hat, um die Liste der Waren mit regulierten Preisen von MF-Größe 01 / 2020 zu ändern.
Der Kurs wurde am 4. März 2020 im Price Bulletin veröffentlicht und tritt am 4. März 2020 in Kraft.
Finanzminister:
JUDr. Schiller, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Finanzministeriums Nr. 66 / 2020 Coll., zur Ausgabe des Bereichs MF Nr. 03 / 2020 zur Änderung der Liste der Waren mit regulierten Preisen von MF Nr. 01 / 2020
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum12.03.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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