Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 66/1995 Slg.
Gesetz über die Verwaltung von Steuern und Gebühren (vollständiger Text, der sich aus nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen ergibt)
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
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Keine eingehenden Zusammenhänge.