Dekret des Außenministers Nr. 66 / 1968 Coll.
Dekret des Außenministers zur Änderung und Ergänzung des Dekrets Nr. 126 / 1967 Slg. über die Bezeichnung von Exica, einem Aktiengesellschaft für den Außenhandel, zur Durchführung bestimmter ausländischer Transaktionen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.