Dekret des Ministeriums für Verkehr Nr. 66 / 1964 Coll.
Verordnung des Ministeriums für Verkehr über die Übersetzungs- und Lagervorschriften für Häfen für den öffentlichen Gebrauch
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.