Dekret des Außenministers Nr. 66/62 Coll.
Verordnung des Außenministers über den Vertrag zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Regelung der Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.