Dekret Nr. 66 / 1955 Coll.
Verordnung über Änderungen der Überschrift der Vertragsparteien, die durch das Protokoll über die gerichtlichen Entscheidungen gebunden sind
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.