Dekret Nr. 66 / 1946 Coll.
Verordnung über Maßnahmen nach Artikel 1 Absatz 4 des Verfassungsgesetzes über die Verfassungsnationalversammlung
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.