Regierungsverordnung Nr. 65 / 2023 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 5 / 2023 Coll. über die Entschädigung für die Lieferung von Strom und Gas zu bestimmten Preisen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.