Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 65 / 2012 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziale Angelegenheiten über die Hinterlegung von Anlage 1 und Anlage 3 zu kollektiven übergeordneten Verträgen
Gültig
65.
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 21. Februar 2012
über die Hinterlegung von Anlage 1 und Anlage 3 zu Kollektivverträgen auf höherer Ebene
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gibt bekannt, daß nach den Bestimmungen des § 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg. auf Tarifverhandlungen in der geänderten Fassung im Zeitraum vom 19.1.- 16.2.2012, Anlage 1 und Anlage 3 zu Tarifverträgen mit höherem Grad:
1. Anlage 1 des Hochrangigen Sammelübereinkommens für die Jahre 2011-2012, die für 2012 zwischen den Vertragsparteien geschlossen wurden
ECHO
und
Der Verband der chemischen Industrie der Tschechischen Republik.
2. Anlage 3 zu den zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Tarifverträgen
Gewerkschaft für Energie und Bergbau
und
Arbeitgeberverband der Bergbau- und Ölindustrie - Verband der Bergarbeiter der Tschechischen Republik.
Minister:
Dr. Ing. Drábek v. r.
Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen
Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 65/2012 Slg. über die Hinterlegung von Anlage 1 und Anlage 3 zu Tarifverträgen mit höherem Grad |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 29.02.2012 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Kommentare 0