Verordnung des Innenministeriums Nr. 65 / 1998 Coll.

Verordnung des Innenministeriums zur Änderung des Erlasses Nr. 87 / 1964 Slg. über Führerscheine, geändert

Gültig In Kraft seit 01.04.1998
Inhalt
65.
Ordnung
Ministerium für Inneres
vom 24. März 1998
zur Änderung des Erlasses Nr. 87 / 1964 Slg. über Führerscheine, geändert
Nach § 2 Abs. 1 Buchstabe d und § 9 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 12 / 1997 Slg. über die Sicherheit und Kontinuität des Straßenverkehrs:
Čl. I
Dekret Nr. 87 / 1964 Slg., über Führerscheine, geändert durch Dekret Nr. 167 / 1969 Slg., Dekret Nr. 95 / 1970 Slg., Dekret Nr. 3 / 1972 Slg., Dekret Nr. 174 / 1980 Slg. und Gesetz Nr. 12 / 1997 Slg., werden wie folgt geändert:
1. Artikel 7 Absatz 1 lautet wie folgt:
"(1) Es ist nicht fahrfähig,
a) die in den letzten drei Jahren wiederholt eine Straftat begangen hat oder wiederholt eine Straftat gegen die Sicherheit und Liquidität des Straßenverkehrs begangen hat, was bedeutet, dass er keine ausreichende Disziplin für die Straßenverkehrssicherheit hat;
b) die als Übertrinken alkoholischer Getränke oder als Trinken von Drogen oder psychotropen Stoffen gezeigt worden sind.
Artikel 17 Absatz 1 lautet wie folgt:
"(1) Auf der Grundlage einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis kann ein Kraftfahrzeug nur dann in der Tschechischen Republik betrieben werden, wenn die Fahrerlaubnis dem am 19. September 1949 in Genf unterzeichneten Muster in Anhang 9 des am 8. November 1968 in Wien unterzeichneten Übereinkommens über den Straßenverkehr entspricht, oder dem Muster in Anhang I der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über Führerscheine. Hat der Fahrer keinen tschechischen Führerschein (Paragraph 2 (1)), so kann er auch auf der Grundlage eines internationalen Führerscheins, der im Ausland ausgestellt wurde, fahren, der dem am 19. September 1949 in Genf unterzeichneten Muster in Anhang 10 des am 8. November 1968 in Wien unterzeichneten Übereinkommens über den Straßenverkehr entspricht, oder auf der Grundlage einer internationalen Fahrerlaubnis, die dem Muster in Anhang E der Internationalen Konvention über den Straßenverkehr entspricht 26.
Čl. II
Diese Verordnung tritt am 1. April 1998 in Kraft.
Minister:
Freiheit v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung des Innenministeriums Nr. 65 / 1998 Slg., zur Änderung des Erlasses des Innenministeriums Nr. 87 / 1964 Slg., über Führerscheine, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.03.1998
In Kraft seit01.04.1998
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf