Gesetz Nr. 63/1996

Gesetz zur Änderung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 524 / 1992 Coll., über die Rechnungsprüfer und die Rechnungsprüferkammer der Tschechischen Republik

Gültig Recht In Kraft seit 25.03.1996
Textfassungen: 25.03.1996
Inhalt
63.
Recht
vom 21. Februar 1996
zur Änderung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 524/1992 Slg. über Rechnungsprüfer und Rechnungsprüfer der Tschechischen Republik
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 524/1992 Slg. über Rechnungsprüfer und Rechnungsprüfer der Tschechischen Republik wird wie folgt geändert:
In § 39 Abs. 1 werden der zweite, dritte und vierte Satz gestrichen.
Čl. II
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Uhde v. r.
Havel v. r.
Klaus v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 63/1996 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 524/1992 Slg., über Rechnungsprüfer und Rechnungsprüfer der Tschechischen Republik
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum25.03.1996
In Kraft seit25.03.1996
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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