Anderer Rechtsakt, der von der Regierungsordnung Nr. 63 / 1966 Coll genehmigt wurde.
Rahmenbedingungen für die Geschäftsführung, genehmigt durch Regierungsresolution vom 15. Juli 1966 Nr. 242
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.