Regierungsverordnung Nr. 62 / 1951 Coll.

Verordnung über Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem verstaatlichten Vermögen

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf