Regierungsverordnung Nr. 616 / 2004 Coll.
Regierungsverordnung über die Verwendung staatlicher Wohnungsbaufonds in Form eines Darlehens zur Deckung eines Teils der Kosten für den Bau oder den Erwerb einer Wohnung durch bestimmte Personen unter 36 Jahren
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Novellierungen
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