Regierungsverordnung Nr. 61/1993 Slg.

Regierungsverordnungen zur Umsetzung des Währungsausgleichsgesetzes

Gültig In Kraft seit 03.02.1993
61.
Regierungsverordnung
vom 2. Februar 1993
zur Umsetzung des Währungsausgleichsgesetzes
Die Regierung bestellt hiermit gemäß § 13 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 60/1993 Slg. über die Trennung der Währung, nachstehend "Gesetz" genannt:
§ 1
Die Währung der Tschechischen Republik wird am 8. Februar 1993 von der Tschechoslowakischen Währung getrennt.
§ 2
(1) Der Austausch von gedeckten Banknoten (nachfolgend "Banknoten") an zugelassene Personen (§ 2 Abs. 1 des Gesetzes) an den Vermittlungsstellen (§ 2 Abs. 1 des Gesetzes) findet vom 4. Februar bis 7. Februar 1993 statt. Aliens (§ 3 (1) des Gesetzes) wird vom 7. Februar bis 9. Februar 1993 in Zweigniederlassungen der Tschechischen Nationalbank und in ausgewählten Zweigniederlassungen der Banken ausgetauscht.
(2) Der Austausch von Banknoten an juristische Personen (§ 4 Abs. 1 des Gesetzes) und an natürliche Personen - Unternehmer (§ 5 des Gesetzes) wird vom 8. Februar bis 9. Februar 1993 in Banken durchgeführt. Wenn die technischen und operativen Bedingungen zulassen, können Banken Banknoten an juristische Personen und natürliche Personen - Unternehmer, auch am 7. Februar 1993.
§ 3
Ab dem Zeitpunkt der Abgrenzung der Währung begrenzen die Banken Bargeldabhebungen von Bankkonten und Einlagenbüchern,
a) wenn der Berechtigte oder der Ausländer die Auswahl für einen Zeitraum von höchstens sieben Tagen macht;
b) wenn die Erhebung einer Höhe von über 10.000 CZK von einer juristischen Person durchgeführt wird, mit Ausnahme einer Bank oder Organisationseinheit der Tschechischen Post, S., oder von einer natürlichen Person - Unternehmer, und es ist keine Sammlung von Geldern für Löhne, für sieben Tage.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Klaus v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident und Finanzminister:
Carrier v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 61/1993 Slg., Umsetzung des Gesetzes über die Trennung von Währungen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum03.02.1993
In Kraft seit03.02.1993
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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