Erlass des Finanzministeriums Nr. 61 / 1967 Coll.

Das Dekret des Finanzministeriums, das die Höhe des staatlichen Beitrags zum genossenschaftlichen Wohnbau 1967 festlegt, regelt die Höhe des staatlichen Beitrags zum kooperativen Bau ab 1.1.1967 und ändert bestimmte Bestimmungen des Dekrets Nr. 191 / 1964 Slg., über Finanz-, Kredit- und sonstige Hilfen für kooperatives Wohnen und Bauen von Familienhäusern, geändert durch das Dekret Nr. 26 / 1965 Sl.

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