Regierungsverordnung Nr. 60 / 2003 Coll.

Verordnung über die Entschädigung für Einkommensverluste nach Behinderung, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten verursacht werden, und die Entschädigung für Einkommensverluste nach Behinderung oder Invalidität (Anpassung des Einkommensverlustes)

Gültig In Kraft seit 28.02.2003
60.
Regierungsverordnung
vom 24. Februar 2003
über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten und die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Behinderung (Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste)
Nach § 202 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 65 / 1965 Slg., Arbeitsgesetzbuch, geändert durch Gesetz Nr. 37 / 1993 Slg., und nach § 447 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 40 / 1964 Slg., Zivilgesetzbuch, geändert durch Gesetz Nr. 131 / 1982 Slg.:

ČÁST PRVNÍ

Anpassungskompensation für Verlust an Ergebnis nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Krankheiten aus Erwerbstätigkeit nach Arbeitsordnung
§ 1
Die Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten (nachfolgend "Kosten für Einkommensverluste" genannt) aufgrund von Arbeitnehmern nach dem Arbeitsgesetzbuch oder früheren Verordnungen (1) wird durch Erhöhung des durchschnittlichen Gewinns für die Berechnung des Einkommensverlustes oder Erhöhung um CZK 450 angepasst.
§ 2
(1) Besteht nach dem 31. Dezember 2001 ein Anspruch auf Schadensersatz, so wird der für die Berechnung des Schadensersatzes geltende Durchschnittsgewinn nach Absatz 1 nicht erhöht.
(2) Die in Artikel 1 vorgesehene Anpassung erfolgt ohne Antrag des Bediensteten; auf Antrag eines Bediensteten, wenn er nicht nur aufgrund einer Erhöhung der Invaliditätsrente oder einer teilweisen Invaliditätsrente nach den Sozialversicherungsregeln oder einer Erhöhung der vollen Invaliditätsrente oder einer teilweisen Invaliditätsrente nach dem Rentensystem Anspruch auf Schadensersatz hat.
(3) Die in Artikel 1 vorgesehene Berichtigung erfolgt auf Antrag des Bediensteten, auch in Fällen, in denen die Entschädigung für Einkommensverluste nicht auf ihn zurückzuführen war, weil sie die vor dem 1. Juni 1994 geltende Bestimmung von Absatz 195 Absatz 2 des Arbeitsgesetzbuches nicht erlaubte.

ČÁST DRUHÁ

Anpassungskompensation für Verluste auf Ergebnis nach Behinderung oder Invalidität nach Zivilvorschriften
§ 3
Die Entschädigung für den Einkommensverlust nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit (3) (nachfolgend "Kopensation" genannt) wird durch Erhöhung des durchschnittlichen Gewinns für die Berechnung der Entschädigung, möglicherweise um CZK 450 erhöht, angepasst. Die Berichtigung der Erstattung erfolgt nicht nach dem ersten Satz, wenn die Erstattung nach dem 31. Dezember 2001 erworben wird.

ČÁST TŘETÍ

Gemeinsame Bestimmungen
§ 4
Artikel 2 In Gesetz Nr. 160/1993 Slg., zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 589/1992 Slg., über Sozialversicherung und Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik, geändert durch das Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 10/1993 Slg., und einige andere Gesetze.
§ 5
Der Ausgleich für den Verlust des Einkommens und die in dieser Verordnung vorgesehene Entschädigung ist ab dem 1. Januar 2003 fällig.
§ 6
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
PhDr. Špidla v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident und Justizminister:
JUDr. Rychetský v. r.
Minister für Arbeit und Soziales:
Ing. Škromach v. r.
1) Abschnitte 193 und 195 des Arbeitsgesetzbuches. § 112 des Gesetzes Nr. 99/1948 Slg. über die nationale Versicherung. § 6 des Gesetzes Nr. 58/1956 Slg. über die Entschädigung für Arbeitsunfälle und die Erstattung von Kranken- und Rentenleistungen. § 7 und 31 des Gesetzes Nr. 150 / 1961 Slg. über Erstattungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. § 8 des Gesetzes Nr. 30/1965 Slg. über die Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
2) Verordnung Nr. 138 / 1976 Slg. über die Behandlung bestimmter Ausgleichsleistungen für den Einkommensverlust nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Regierungsdekret Nr. 60/1982 Slg. über die Behandlung bestimmter Entschädigungen für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Gesetz Nr. 297/1991 Slg., über die Anpassung der Entschädigung für den Einkommensverlust nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Dekret der Regierung Nr. 191 / 1993 Slg., Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Regierungsverordnung Nr. 263 / 1994 Slg. über die Anpassung des Einkommensverlustes nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Dekret der Regierung Nr. 291 / 1995 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für den Einkommensverlust nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit, die durch einen Arbeitsunfall oder Krankenurlaub verursacht wird. Regierungsverordnung Nr. 298/1996 Slg. über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten sowie über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität (bei Anpassung der Einkommensentschädigung). Regierungsverordnung Nr. 318/1997 Slg. über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität (bei der Anpassung an den Einkommensverlust). Regierungsverordnung Nr. 320/1998 Slg. über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten sowie über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Behinderung (bei Anpassung der Einkommensentschädigung). Erlass der Regierung Nr. 283 / 1999 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität (bei Anpassung der Einkommensentschädigung). Verordnung Nr. 18 / 2001 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Unfähigkeit (bei Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste). Regierungsverordnung Nr. 464 / 2001 Slg. über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Einkommensentschädigung nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität (bei Anpassung der Einkommensentschädigung).
3) Artikel 445 und 447 (1) und (2) des Zivilgesetzbuches.
4) Regierungsdekret Nr. 128/1992 Slg. über die Anpassung des Einkommensverlustes nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität. Erlaß der Regierung Nr. 50/1994 Slg. über die Anpassung des Einkommensverlustes nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Regierungsverordnung Nr. 317/1995 Slg. über die Anpassung des Einkommensverlustes nach Beendigung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität. Regierungsdekret Nr. 298 / 1996 Coll. Regierungsdekret Nr. 318 / 1997 Coll. Regierungsdekret Nr. 320 / 1998 Coll. Dekret Nr. 283 / 1999 Coll. Regierungsdekret Nr. 18 / 2001 Coll. Regierungsdekret Nr. 464 / 2001 Coll.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 60 / 2003 Slg. über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Berufskrankheiten und über die Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder Unfähigkeit (bei Anpassung der Entschädigung für Einkommensverluste)
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Verkündungsdatum28.02.2003
In Kraft seit28.02.2003
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